Is ‚Bello in the box‘ the latest ‚Jeannie in the bottle‘? Über den Trend der Hundeboxen
Es gibt sie mittlerweile in allerlei Facetten: klein, größer und noch größer, aus hartem oder weichem Material, in vielen Formen und in noch mehr Farben. Hundeboxen sind einer der Ausstattungstrends für Hundehalter. Und ja, es gibt Hunde, die Boxen als Rückzugsort lieben, sich in ihnen sicher und geborgen fühlen. Es gibt auch Hunde, die Boxen als beengt empfinden und diese niemals freiwillig als Ruhezone aufsuchen würden. Doch darum geht es gar nicht. Es geht nicht um die Hundebox, die einem Hund als Rückzugsort angeboten wird. Denn bei diesem Angebot ist die Tür der Box immer geöffnet. Der Hund kann frei entscheiden, ob er sich in der Box aufhalten möchte oder eben nicht. Ob er sich kurz darin einkuschelt und sich nach ein paar Minuten doch lieber daneben auf den Boden legt, oder ob er stundenlang darin schläft, um dann mal wieder zu schauen, ob in der Wohnung irgendwo etwas los ist. Dies ist unbedenklich. Bedenklich – und das ist noch gelinde ausgedrückt, wie sich zeigen wird – wird es, wenn die Hundebox geschlossen wird und zwar mit dem Hund in der Box. Der Halter entscheidet dann, wann und wie lange sich der Hund in der Box aufzuhalten hat. Es ist die Verlockung der maximalen Kontrolle, die leider auch teilweise von vermeintlichen Hundeexperten empfohlen und dann im guten Glauben von den Haltern ausgeführt wird. Vor allem drei Situationen sind es, in denen die geschlossene Hundebox zum Einsatz kommt: Der Hund ist zu Hause ständig in Bewegung. Der Hund zerstört (z.B. in Abwesenheit der Halter) die Wohnungseinrichtung. Der Hund erleichtert sich (z.B. nachts oder in Abwesenheit des Halters) in der Wohnung.
Ja, es gibt auch Hunde, die sich an die geschlossene Box gewöhnt haben und gar nichts vom Erwähnten täten, wäre die Box offen. Dies ist jedoch nur ein Argument dafür die Box offen zu lassen, nicht aber sie geschlossen zu halten. Denn neben dem Fakt, dass es moralisch mindestens fragwürdig ist aus genannten Gründen Hunde ihrer Bewegungsfreiheit zu berauben, neben dem Fakt, dass Management – und sei es noch so funktional – hier weder Erziehung noch Training ersetzt, ist es schlichtweg illegal, seinen Hund in genannten Situationen in einer geschlossenen Hundebox unterzubringen. Es ist die Verlockung einer verbotenen maximalen Kontrolle. Denn so vielgestaltig die Boxen im Handel zu erwerben sind – klein, größer und noch größer – sind sie doch nie groß genug, als das Tierschutzgesetz bzw. die Tierschutz-Hundeverordnung nicht greifen würde.
Nach §2 des Tierschutzgesetzes ist derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, verpflichtet, dieses Tier verhaltensgerecht unterzubringen (§2 Nr.1 TierSchG). Die verhaltensgerechte Unterbringung ist für jede Tierart einzeln zu bestimmen. Dabei werden die Verhaltensweisen der jeweiligen Tierart betrachtet, die in der Natur oder unter naturnahen Bedingungen gezeigt werden. Diese gelten gesetzlich als Richtschnur für die verhaltensgerechte Unterbringung. Bei Hunden wird neben dem Gemeinschaftsbedürfnis und dem Erkundungsbedürfnis eben auch das Bewegungsbedürfnis als Grundbedürfnis aufgeführt. Dieses muss nach dem Tierschutzgesetz in der Unterbringung gewährleistet werden. Die Tierschutz-Hundeverordnung geht in den Paragraphen 5 und 6 hierauf noch spezieller ein. Danach müsste eine Hundebox für Hunde mit einer Widerristhöhe von bis zu 50cm eine Bodenfläche von mindestens 6qm haben und so hoch sein, dass der aufgerichtete Hund die obere Kante mit den Vorderpfoten nicht erreichen kann. Bei größeren Hunden müsste – je nach Dauer des Aufenthaltes in der Box – die Bodenfläche noch größer sein (§6 TierSchHundeV). Solche Hundeboxen gibt es nicht. Demnach gilt, dass die Unterbringung eines Hundes in einer Box einen Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung und damit gegen das Tierschutzgesetz darstellt. Die einzigen Ausnahmen, die der Gesetzesgeber laut §1 der Tierschutz-Hundeverordnung hierbei macht, sind der Transport des Hundes, die tierärztliche Behandlung des Hundes und die Unterbringung des Hundes zu wissenschaftlichen Versuchszwecken.
Darf ich also meinen Welpen nachts in einer geschlossenen Hundebox unterbringen? Die Antwort lautet: Nein. Darf ich meinen Hund, wenn ich das Haus verlasse, in einer geschlossenen Hundebox unterbringen? Wiederum: Nein. Und darf ich meinen Hund, wenn er nicht zur Ruhe kommt oder wir Gäste haben und er nicht stören soll in einer geschlossenen Hundebox unterbringen? Abermals: Nein.
Die oben genannten Situationen können sehr belastend für die Halter und – was nicht vergessen werden darf – auch für die Hunde sein. Es gibt eine große Bandbreite an Maßnahmen, mit Hilfe derer diese Schwierigkeiten gelöst werden können. Doch die Unterbringung in einer geschlossenen Hundebox gehört genauso wenig dazu wie Jeannies oder andere Flaschengeister.
__________________________________________________________________________________________________________B. Hinte-Breindl